Ärztinnen und Ärzte durchlaufen in ihrer Karriere drei Phasen: Aus-, Weiter- und Fortbildung. Die universitäre Ausbildung (Medizinstudium) vermittelt den Studierenden die Grundlagen des Arztberufes und erlaubt ihnen, nach dem Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms unselbstständig in einem Spital oder einer Arztpraxis zu arbeiten.

Wollen Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf selbstständig ausüben, setzt dies einen eidgenössischen Weiterbildungstitel voraus. Dafür können sie aus aktuell 45 Weiterbildungsprogrammen auswählen, um sich in einem bestimmten Fachgebiet zu spezialisieren.

In diesen Programmen sind die Eckpunkte wie die Dauer oder der Inhalt der Weiterbildung zu einem Facharzttitel geregelt. Allgemeine, für alle Facharzttitel geltende Grundsätze, etwa das Anerkennen von Weiterbildungsstätten oder das Regeln der Zuständigkeiten, sind dagegen in der Weiterbildungsordnung (WBO) enthalten. Die Leitenden der Weiterbildungsstätten wiederum sorgen dafür, dass der ärztliche Nachwuchs ihre Weiterbildung wie in den Programmen vorgeschrieben absolvieren kann.

Nach dem Erwerb des Weiterbildungstitels beginnt für die Ärzteschaft schliesslich die lebenslange Fortbildung. Diese stellt sowohl ein aktualisiertes Wissen als auch die berufliche Kompetenz sicher.